Erfolgreiche Abmahnungen gegen Reiseversicherer

 

WVB.TENNLER informiert:

Die Abmahnung gegen mehrere Reiseversicherer wegen unverständlicher Vertragsklauseln durch den Bund der Versicherten war erfolgreich. Die Versicherer gaben Unterlassungserklärungen ab. Damit verzichten die Anbieter ab sofort auf die unzulässigen Versicherungsbedingungen.

Erst Mitte Juni hatte der Bund der Versicherten e. V. (BdV) eine neue Abmahnungsrunde gegen drei Reiseversicherer gestartet. Die Verbraucherschützer kritisierten damals eine Ausschlussklausel bei Policen der ADAC Versicherung AG, der Europ Assistance SA und der Bayerischen Allgemeinen Versicherung AG als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Darin behielten sich die genannten Versicherer nämlich eine Leistungsverweigerung vor, wenn der Versicherungsfall infolge von Alkohol- oder Drogen-„Missbrauch“ eintritt, hieß es vom BdV.

Versicherer zeigten sich kooperativ

Nach der erfolgten Abmahnung haben nun die drei Versicherer eingelenkt und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet, die der BdV auch angenommen hat. Damit verzichten die Reiseversicherer in ihren Vertragswerken künftig auf die unzulässige Ausschlussklauseln, wie der BdV in einer Pressemitteilung erläutert. Damit zeigten sich die abgemahnten Versicherer kooperativ und reagierten unverzüglich auf die Abmahnung, ordnet der BdV die Abmahnungsrunde ein. „Wir freuen uns, dass die drei Reiseversicherer unserer Forderung nachkommen und auf die beliebig interpretierbare Ausschlussklausel verzichten. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können sich ab jetzt auf die Leistungen während ihres Urlaubs verlassen – auch, wenn sie mal einen Drink zu viel hatten“, resümiert Stephen Rehmke, Vorstand beim BdV.

Neu- und Bestandskunden profitieren von den Unterlassungserklärungen

Von der erfolgreichen BdV-Abmahnrunde profitieren sowohl Neu- als auch Bestandskunden. „Die Versicherer berufen sich bei Altverträgen ab sofort nicht mehr auf die Ausschlussklausel. Für Neuverträge gewähren wir den Versicherern wunschgemäß Aufbrauchfristen, also verlängerte Umsetzungsfristen. Denn während elektronische Dokumente relativ schnell angepasst werden können, ist bei Verträgen in Papierform, die bereits bei Vertrieben und Reisebüros im Umlauf sind, mehr Vorlauf erforderlich“, klärt Rehmke auf.

(Quelle: AssCompact/ bbg Betriebsberatungs GmbH)

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