Steuer und Co. 2021 – Das ändert sich im kommenden Jahr
WVB.TENNLER informiert:
2020 ist bald Geschichte und Wenige werden dem Corona-Jahr nachtrauern. Was sich im Jahr 2021 zum Besseren wenden wird, bleibt zwar einstweilen offen, aber welche Neuerungen sich rund um das Thema Steuern ergeben, steht schon fest. Für wen mehr und für wen weniger herausspringt, finden Sie hier:
Grundfreibetrag
Es geht schon einmal erfreulich los. Der Grundfreibetrag klettert von 9.408 auf 9.744 Euro. Unterhalb dieser Schwelle ist keine Einkommenssteuer zu entrichten. Somit bleibt gerade für Geringverdiener mehr übrig. Gleichzeitig steigt die Grenze, ab welcher der Spitzensteuersatz von 42% fällig wird, leicht auf 57.919 Euro Jahresbruttoeinkommen.
Solidaritätszuschlag
Lange dauerte der Abgesang auf den Soli. Ab 2021 fällt er für die meisten Steuerzahler nun tatsächlich weg. Entrichten müssen ihn zukünftig nur noch ledige Steuerzahler, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 62.127 Euro übersteigt. Bei Verheirateten liegt die Grenze doppelt so hoch, bei 124.255 Euro. Doch der Soli von 5,5% ist nicht nur im Hinblick auf das Einkommen zu einer verkappten Reichensteuer geworden. …
Kapitalerträge
… Denn der Soli bleibt dem Steuerzahler noch an einer anderen Stelle erhalten. Nämlich beim Investment. Sobald ein Investor den Steuerpauschbetrag von 801 Euro für Kapitalerträge ausgeschöpft hat, fallen für darüber hinausgehende Erträge neben der Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% weiterhin auch 5,5% Soli an.
Mehrwertsteuer
Die einstweilen gesenkte Mehrwertsteuer steigt wieder. Nachdem der Bundesfinanzminister die Konjunktur im Corona-Jahr 2020 mit Wumms wieder in Schwung bringen wollte, senkte er die Mehrwertsteuer von 19 auf 16% und den ermäßigten Steuersatz von 7 auf 5%. Dieser Steuernachlass endet am 01.01.2021 und damit auch die allgegenwärtigen Versprechen der Unternehmen, die Mehrwertsteuersenkung auch wirklich an die Kunden weiterzugeben.
Kindergeld
Gute Nachrichten gibt es für Familien, denn das monatliche Kindergeld steigt um 15 Euro. Mit dem zweiten Familienentlastungsgesetz wurde festgelegt, dass das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 219 Euro steigt. Für das dritte Kind erhöht sich der Betrag auf 225 Euro und für jedes weitere Kind werden ab 2021 250 Euro fällig.
Kinderfreibetrag
Ebenfalls mit dem zweiten Familienentlastungsgesetz wurde beschlossen, dass der steuerliche Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag steigen sollen. Der Kinderfreibetrag steigt dementsprechend kommendes Jahr um 288 Euro auf 5.460 Euro. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) steigt ebenfalls um 288 Euro auf 2.928 Euro.
Pendlerpauschale
Für Pendler, die einen einfachen Arbeitsweg von 21 Kilometern oder mehr zurücklegen, erhöht sich die Pendlerpauschale 2021 von 30 auf 35 Cent pro Kilometer einfacher Strecke. Bei weniger als 21 Kilometern Arbeitsweg bleibt es jedoch bei 30 Cent. Die Erhöhung ist bis 2026 befristet.
Mobilitätsprämie
Ebenfalls von 2021 bis 2026 befristet fördert der Gesetzgeber Pendler, deren Gehalt unterhalb des Grundfreibetrags liegt. Sie können die Pendlerpauschale steuerlich nicht geltend machen. Das Zauberwort in diesem Fall heißt Mobilitätsprämie. Geringverdiener erhalten ersatzweise 4,9 Cent ab dem 21. gefahrenen Kilometer einfacher Strecke. Wer bis zu 21 Kilometer pendelt und Geringverdiener ist, geht leer aus.
Sachbezugswerte
Der Sachbezugswert für Verpflegung steigt 2021 auf 263 Euro. Der Sachbezugswert für Unterkunft und Miete wird ab kommendem Januar ebenfalls erhöht – er steigt auf 237 Euro. Die Sachbezugswerte legen die Höhe des geldwerten Vorteils fest, den ein Arbeitnehmer durch freie Verpflegung oder Unterkunft durch seinen Arbeitgeber erhält. Die Werte werden dem Bruttolohn hinzugerechnet.
Hartz-IV
Und auch für die wirtschaftlich Schwächsten ändert sich im kommenden Jahr etwas. Ab Januar 2021 erhalten Hartz-IV-Empfänger mehr Geld – zumindest etwas mehr. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 432 auf 446 Euro pro Monat. Bezieher, die mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten anstatt 389 Euro ab Januar 401 Euro. Auch die Beträge für Kinder und Jugendliche wurden erhöht.
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