Viele Millionen Bürger profitieren 2023 von Steuerentlastungen

WVB.TENNLER informiert:

Allein durch die kalte Progression gehen den Bürgern nächstes Jahr einige Hundert Euro verloren. Angesichts dessen hat der Bundestag eine steuerliche Entlastung für viele Millionen Bürger beschlossen. Sowohl der steuerliche Grundfreibetrag als auch die Kindergeldsätze werden angehoben.

Der Bundestag hat eine steuerliche Entlastung für viele Millionen Bürger beschlossen. Denn der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld nun noch weiter verbessert. Mit dem nun beschlossenen Steuerpaket soll hauptsächlich die kalte Progression abgefedert werden. Dieser Effekt entsteht, wenn Lohnerhöhungen geringer als die Inflation ausfallen, aber durch das höhere Gehalt entsprechend höhere Lohnsteuer zu zahlen ist. „Wenn ein Einkommen von eigentlich 43.000 Euro durch die Inflation im kommenden Jahr nur noch eine Kaufkraft von 39.000 Euro habe, dürfe der Staat nicht so viel Steuern erheben, als seien es noch 43.000 Euro Kaufkraft“, wird Finanzminister Christian Lindner (FDP) in Medienberichten zitiert.

Grundfreibetrag liegt 2023 nun 276 Euro höher als geplant

Daher sah der Koalitionsentwurf ursprünglich eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr vor. Der Betrag soll jetzt aber noch weiter steigen und zwar auf 10.908 Euro. 2024 dann sollte der Grundfreibetrag nach dem Gesetzentwurf weiter auf 10.932 Euro steigen. Mit dem Änderungsantrag wird dieser Wert nun mit 11.604 Euro ebenfalls nochmals angehoben. Zudem soll der Spitzensteuersatz von 42% im kommenden Jahr erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 62.827 Euro greifen. Derzeit wird er schon ab 58.597 Euro fällig. 2024 würde dieser Eckwert dann auf 66.779 Euro steigen. Die Anhebungen und die Verschiebungen der Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif nach rechts führen nach Angaben des Finanzausschuss des Bundestages zu einem Ausgleich der Effekte der kalten Progression.

Auch beim Kindergeld wurde nochmals erhöht

Ebenfalls im nächsten Jahr erhöht werden soll das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 250 Euro pro Monat. Vorgesehen waren im Koalitionsentwurf zunächst 237 Euro. Die Anhebungen gehen zurück auf die Angaben im 14. Existenzminimumbericht. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird erhöht. Ohne diese steuerlichen Maßnahmen wären 2023 laut des aktuellen Steuerprogressionsbericht des Bundes rund 35,5 Millionen Steuerpflichtige allein durch die kalte Progression mit durchschnittlich 659 Euro betroffen – einige Hundert Euro also, die für den Konsum bzw. der Ersparnisbildung und Vorsorge nicht zur Verfügung stünden.

Eckwert bei Reichensteuer bleibt unverändert

Nicht verschoben wird jedoch der Eckwert der sogenannten Reichensteuer. Angehoben werden 2023 und 2024 aber die Freigrenzen für den steuerlichen Solidaritätszuschlag. Damit soll eine zusätzliche Belastung der Einkommensteuerpflichtigen vermieden werden. Insgesamt entgehen dem Staat mit dem Steuerpaket in den nächsten zwei Jahren Steuereinnahmen von rund 50 Mrd. Euro. Die beschlossen Änderungen können allerdings erst in Kraft treten, wenn der Bundesrat zugestimmt hat. (as)

(Quelle: AssCompact/ bbg Betriebsberatungs GmbH)

 

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