ZAHNZUSATZVERSICHERUNG- Kieferorthopädie für Kinder
WVB.TENNLER informiert:
Bei etwa jedem zweiten Kind oder Jugendlichen ist eine kieferorthopädische Korrektur erforderlich. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt hierbei lediglich für Leistungen auf, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind und „das Maß der Notwendigkeit nicht überschreiten“.Viele Leistungen, die Ihrem Kind das Tragen einer Spange erleichtern würden oder gar das Kariesrisiko verringern, werden von der GKV ausgeschlossen. Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind wenden Sie das finanzielle Risiko ab und können Ihrem Kind eine bestmögliche Behandlung bieten. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
In unserer speziell für Sie erstellten Broschüre informieren wir Sie um umfassend zu diesem Thema:
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Zahnzusatzversicherung –
Kieferorthopädie für Kinder
WANN BEGINNT DER VERSICHERUNGSSCHUTZ?
Die allgemeinen Wartezeiten betragen für Zahnzusatzversicherungen in der Regel drei Monate – vom Versicherungsbeginn an gerechnet. Diese gelten üblicherweise für den Leistungsbestandteil Zahnbehandlung. Darüber hinaus gibt es die besonderen Wartezeiten, welche acht Monate nach Versicherungsbeginn enden und für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten. Zusätzlich zu diesen Einschränkungen gelten – je nach Tarif – unterschiedliche Leistungsstaffeln. Diese begrenzen die Gesamtleistung in den ersten Jahren auf einen maximalen Gesamtwert.
Als Ansprechpartner für eine fachkundige Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, denn…..
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0201 437678 03 oder 0177 2365005
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